Ratgeber
KI-Videos kennzeichnen: Was gilt 2026 auf TikTok, Instagram und YouTube?
Stand: 23. September 2026 · Lesezeit etwa 13 Minuten · von VeloFaces
Seit dem 2. August 2026 gilt in der EU eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-Inhalte. Viele Unternehmen, die KI-Videos nutzen oder nutzen wollen, sind unsicher, was das für sie bedeutet. Verständlich, denn selbst Fachleute sind sich in einem wichtigen Punkt nicht einig. Dieser Ratgeber erklärt, was feststeht, wo es offen ist, und was Sie praktisch tun sollten. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Art. 50 der KI-Verordnung verlangt seit dem 2. August 2026, dass Deepfakes als KI-erzeugt offengelegt werden. Verpflichtet sind die Betreiber, also die Unternehmen, die KI beruflich einsetzen.
- Ob eine frei erfundene, realistische KI-Figur ein Deepfake im Sinne des Gesetzes ist, wird unterschiedlich beantwortet. Praktisch spielt das kaum eine Rolle.
- Denn TikTok verlangt ohnehin, dass alle realistischen KI-Inhalte gekennzeichnet werden, ausdrücklich auch mit fiktiven Personen. YouTube fragt beim Hochladen danach.
- Kennzeichnen Sie sichtbar im Video, zu Beginn, in einfacher Sprache, und zusätzlich über den Schalter der Plattform.
- Werbung zu kennzeichnen ist eine eigene Pflicht. Oft brauchen Sie beides: „Werbung“ und „KI-generiert“.
Die kurze Antwort
Wenn Sie als Unternehmen ein realistisches KI-Video veröffentlichen, in dem ein Mensch spricht oder etwas tut, dann kennzeichnen Sie es als KI. Sichtbar, im Video selbst, am Anfang. Und zusätzlich über den Schalter, den TikTok, Instagram und YouTube dafür anbieten.
In vielen Fällen ist das gesetzlich vorgeschrieben, auf TikTok in jedem Fall Plattformregel, und es kostet nichts. Der Rest dieser Seite erklärt, warum, und was in Grenzfällen gilt.
Was die KI-Verordnung verlangt
Die KI-Verordnung der EU, offiziell Verordnung (EU) 2024/1689, regelt in Art. 50 Transparenzpflichten. Für Videos sind zwei Absätze wichtig.
Absatz 4: Deepfakes offenlegen
Wer ein KI-System einsetzt, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder verändert, die ein Deepfake sind, muss offenlegen, dass diese Inhalte künstlich erzeugt oder verändert wurden. Diese Pflicht trifft die sogenannten Betreiber. Das sind alle, die KI in eigener Verantwortung beruflich nutzen, also auch Unternehmen, Agenturen und Selbstständige. Rein private Nutzung ist ausgenommen.
Absatz 2: maschinenlesbare Markierung
Die Anbieter der KI-Systeme, also Firmen wie HeyGen oder Synthesia, müssen dafür sorgen, dass ihre Ergebnisse maschinenlesbar als KI-erzeugt markiert sind. Das betrifft Sie als Unternehmen nicht direkt, hilft aber: Plattformen wie TikTok erkennen solche Markierungen und setzen dann automatisch ein Label.
Absatz 5: wann und wie
Die Informationen müssen klar und eindeutig sein und spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt gegeben werden. Ein Hinweis im Kleingedruckten unter dem Video, den niemand liest, genügt dem nicht.
Seit wann das gilt
Die Pflichten aus Art. 50 gelten seit dem 2. August 2026. Die EU-Kommission hat dazu Leitlinien veröffentlicht und am 10. Juni 2026 einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-Inhalten vorgelegt. Der Kodex enthält unter anderem Symbole, die Betreiber zur Kennzeichnung verwenden können. Wer ihn unterzeichnet und einhält, kann damit zeigen, dass er die Pflichten erfüllt.
Was ist ein Deepfake?
Die Verordnung definiert einen Deepfake als einen durch KI erzeugten oder veränderten Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde.
Eindeutig erfasst sind zum Beispiel:
- ein digitaler Zwilling Ihrer Geschäftsführerin, der Sätze sagt, die sie nie gesagt hat,
- ein echtes Firmengebäude, in das per KI etwas hineingerechnet wurde,
- eine Szene, die aussieht wie ein reales Ereignis, aber nie stattgefunden hat.
Der Streitpunkt: frei erfundene KI-Figuren
Offen ist, ob eine realistische KI-Figur, die keiner echten Person nachgebildet ist, ein Deepfake im Sinne des Gesetzes ist. Die Fachliteratur ist sich hier nicht einig:
- Die eine Sicht, etwa bei eRecht24: Ein KI-Avatar, der wie ein echter Mensch aussieht, ähnelt Menschen und ist damit zu kennzeichnen.
- Die andere Sicht, etwa beim Datenschutz-Generator: Eine fiktive Person allein reicht nicht, es braucht einen Bezug zu einer realen Person, einem realen Ort oder Ereignis.
Und jetzt die gute Nachricht: Für die Praxis ist dieser Streit weniger wichtig, als er klingt. Die Plattformen verlangen die Kennzeichnung ohnehin, dazu gleich mehr. Und ein Unternehmen, das seine Kunden nicht darüber täuschen will, ob da ein Mensch spricht, kennzeichnet sowieso. Wir bei VeloFaces kennzeichnen jedes Video, unabhängig davon, wie der Streit ausgeht.
Wer ist verpflichtet?
Kurz gesagt: der Betreiber, also derjenige, der das KI-System in eigener Verantwortung einsetzt. Bei einem Unternehmen, das selbst mit HeyGen Videos erzeugt und postet, ist das eindeutig das Unternehmen.
Wenn eine Agentur die Videos erstellt und auf Ihrem Kanal veröffentlicht, ist die Lage weniger klar. Beide könnten als Betreiber gelten. Die einfache Lösung: Vereinbaren Sie im Vertrag, dass jedes Video gekennzeichnet wird, wer das umsetzt und wie. Seriöse Anbieter sprechen das von sich aus an. Worauf Sie bei der Wahl einer Agentur sonst achten sollten, steht im Ratgeber KI-Video erstellen lassen.
So kennzeichnen Sie richtig
Die Verordnung schreibt keine bestimmte Formulierung vor. Aus dem Gesetzestext, den Leitlinien und den Empfehlungen der Fachliteratur ergibt sich aber ein klares Bild:
- Im Video selbst. Der Hinweis gehört ins Bild, nicht nur in die Beschreibung, die AGB oder das Impressum.
- Am Anfang. Die Information muss spätestens beim ersten Kontakt da sein. Also in den ersten Sekunden, bei längeren Videos gern wiederholt.
- In einfacher Sprache. „KI-generiert“ oder „Dieses Video wurde mit KI erzeugt“. Kein Fachjargon, keine Abkürzung, die niemand versteht.
- Gut lesbar. Ausreichend groß, mit Kontrast zum Hintergrund. Häufig empfohlen wird eine feste Position, etwa oben rechts.
- Zusätzlich über die Plattform. Den KI-Schalter von TikTok, Instagram oder YouTube beim Hochladen aktivieren.
- Im Profil. Ein Satz in der Bio, dass der Kanal mit einer KI-Figur arbeitet, schafft Klarheit, bevor jemand das erste Video sieht.
Wichtig: Ein automatisches Label der Plattform entbindet Sie nicht von Ihrer eigenen Pflicht. Die Plattform kann etwas erkennen, muss es aber nicht.
Formulierungen, die funktionieren
Kurz, eindeutig, ohne Beschönigung. Diese Varianten erfüllen den Zweck:
- „KI-generiert“
- „Dieses Video wurde mit KI erstellt.“
- „KI-Figur“ oder „KI-Avatar“, wenn die Figur selbst gemeint ist
- „Mit KI verändert“, wenn echtes Material bearbeitet wurde
Weniger geeignet sind Formulierungen, die ausweichen: „digital unterstützt“, „mit modernen Tools erstellt“ oder ein Kürzel wie „AI“, das nicht jeder versteht. Wer kennzeichnen muss, sollte es so tun, dass es alle verstehen.
Sonderfälle
Übersetzte Videos mit angepasster Lippenbewegung
Wenn ein echtes Video einer echten Person in eine andere Sprache übertragen wird und die Lippen per KI angepasst werden, sagt die Person etwas, das sie so nie gesagt hat. Ein klassischer Fall für die Kennzeichnung, auch wenn der Inhalt derselbe ist.
KI-Stimme ohne Bild
Die Pflicht aus Art. 50 gilt auch für Toninhalte. Eine KI-Stimme, die einer echten Person nachgebildet ist, sollte deshalb ebenso offengelegt werden. Eine erkennbar synthetische Sprecherstimme über Grafiken ist unkritischer, TikTok zählt realistische KI-Töne aber ebenfalls zu den kennzeichnungspflichtigen Inhalten.
Vorschaubilder und Titelbilder
YouTube nennt ausdrücklich Vorschaubilder, die mit KI erstellt wurden, als Fall, der nicht offengelegt werden muss. Anders sieht es aus, wenn das Vorschaubild eine echte Person in einer Situation zeigt, die es nie gab.
Werbeanzeigen
Anzeigen sind Inhalte wie andere auch. Wenn ein Anzeigenvideo einen realistischen KI-Menschen zeigt, gehört der Hinweis ins Video. Die Werbekennzeichnung übernimmt bei bezahlten Anzeigen die Plattform, den KI-Hinweis nicht unbedingt.
Mitarbeitende als digitaler Zwilling
Hier kommen zwei Pflichten zusammen: die Kennzeichnung nach außen und die Einwilligung nach innen. Die Person muss schriftlich zustimmen, wofür ihr Abbild verwendet wird. Und Zuschauer müssen erkennen können, dass nicht die Person selbst spricht.
Die Regeln der Plattformen
Unabhängig vom Gesetz haben die großen Plattformen eigene Regeln. Sie sind teils strenger und in einem Punkt vor allem klarer.
TikTok
TikTok zählt ausdrücklich auch vollständig KI-erzeugte Videos von echten oder fiktiven Personen zu den KI-Inhalten. Die Plattform verlangt, dass alle KI-Inhalte mit realistischen Bildern, Tönen oder Videos gekennzeichnet werden. Dafür gibt es beim Hochladen unter „Weitere Optionen“ die Einstellung für KI-generierte Inhalte. Das Label lautet dann sinngemäß „vom Creator als KI-generiert gekennzeichnet“. Laut TikTok beeinflusst das Einschalten die Verbreitung des Videos nicht, solange es nicht gegen die Richtlinien verstößt.
Zusätzlich setzt TikTok automatisch ein Label, wenn es KI-Inhalte erkennt, etwa über Content Credentials nach dem C2PA-Standard. Ein solches automatisches Label lässt sich nicht wieder entfernen. Nicht gekennzeichnete KI-Inhalte kann TikTok löschen. Ganz verboten sind KI-Inhalte, die Personen des öffentlichen Lebens Empfehlungen in den Mund legen oder das Abbild privater Erwachsener ohne deren Erlaubnis nutzen.
YouTube
YouTube fragt im Studio unter den Attributen des Videos nach der KI-Nutzung. Offenlegen müssen Sie, wenn der Inhalt den Anschein erweckt, dass eine echte Person etwas sagt oder tut, das sie nicht gesagt oder getan hat, wenn reale Ereignisse oder Orte verändert wurden oder wenn eine realistisch wirkende Szene gezeigt wird, die nicht stattgefunden hat. Bei fotorealistischen Inhalten zeigt YouTube den Hinweis direkt im Videoplayer, sonst in der Beschreibung.
Nicht offenlegen müssen Sie nach den YouTube-Regeln zum Beispiel Beauty-Filter, Farbkorrekturen oder wenn KI nur beim Skript, beim Titel oder beim Vorschaubild geholfen hat.
Instagram und Facebook
Instagram bietet beim Posten eine eigene Option, KI-Inhalte zu kennzeichnen, und erklärt in seinem Hilfebereich, wann das nötig ist. Meta kann Inhalte außerdem anhand technischer Signale selbst als KI-Inhalt markieren. Für Unternehmen gilt dieselbe Empfehlung wie überall: im Video selbst kennzeichnen und zusätzlich die Option der Plattform nutzen.
Schritt für Schritt: der KI-Schalter
Auf TikTok
- Video aufnehmen oder hochladen und auf „Weiter“ tippen.
- Unter „Weitere Optionen“ die Einstellung für KI-generierte Inhalte einschalten.
- Wie gewohnt veröffentlichen. Unter dem Video erscheint dann der Hinweis, dass der Creator es als KI-generiert gekennzeichnet hat.
Die Bezeichnungen können sich mit App-Updates ändern. Maßgeblich ist die TikTok-Hilfe.
Auf YouTube
- Video in YouTube Studio hochladen.
- Bei den Details im Bereich zu veränderten oder synthetischen Inhalten die Frage nach realistischer KI-Nutzung mit „Ja“ beantworten.
- Veröffentlichen. Bei fotorealistischen Inhalten zeigt YouTube den Hinweis im Player.
Im Video selbst
Legen Sie sich eine feste Vorlage an: dieselbe Schrift, dieselbe Größe, dieselbe Position in jedem Video, zum Beispiel oben rechts in den ersten Sekunden. Dann vergisst niemand den Hinweis, und er wird Teil des Erscheinungsbilds statt eines Fremdkörpers.
Kostet die Kennzeichnung Reichweite?
Die Sorge ist verbreitet. Wir verstehen sie gut, denn wer Zeit in ein Video gesteckt hat, möchte nicht, dass ein kleiner Hinweis in der Ecke die ganze Arbeit entwertet. TikTok schreibt dazu ausdrücklich, dass das Einschalten der KI-Einstellung die Verbreitung eines Videos nicht beeinflusst, solange es nicht gegen die Richtlinien verstößt. Umgekehrt kann ein nicht gekennzeichnetes KI-Video entfernt werden, und dann ist die Reichweite ganz weg.
Bei Zuschauern ist das Bild gemischter. Manche wischen weiter, wenn sie „KI“ lesen. Die meisten bleiben, wenn der Inhalt nützlich ist. Unsere Beobachtung aus dem eigenen Testkanal ist noch zu jung für belastbare Zahlen, deshalb nennen wir keine. Die Logik ist aber klar: Wer einmal merkt, dass er getäuscht wurde, kommt nicht wieder. Wer von Anfang an weiß, woran er ist, entscheidet nach dem Inhalt.
Beispiel: eine gekennzeichnete Folge
So kann die Kennzeichnung in einem 30-Sekunden-Video mit KI-Figur aussehen, ohne zu stören:
| Zeitpunkt | Was zu sehen ist | Kennzeichnung |
|---|---|---|
| 0 bis 3 Sekunden | Die Figur stellt die Frage des Tages | Oben rechts: „KI-generiert“, gut lesbar |
| 3 bis 25 Sekunden | Antwort mit Untertiteln | Hinweis bleibt klein in der Ecke oder wird ausgeblendet |
| 25 bis 30 Sekunden | Abschluss mit Verweis aufs Profil | optional erneut eingeblendet |
| Beim Hochladen | Einstellungen der Plattform | KI-Einstellung der Plattform eingeschaltet |
| Im Profil | Profilseite des Kanals | Satz in der Bio, dass der Kanal mit einer KI-Figur arbeitet |
Typische Fehler bei der Kennzeichnung
- Nur in der Beschreibung. Die Beschreibung lesen viele gar nicht. Der Hinweis gehört ins Bild.
- Zu spät. Ein Hinweis in der letzten Sekunde erreicht die meisten Zuschauer nicht mehr.
- Zu klein oder kontrastarm. Weißer Text auf hellem Hintergrund in winziger Schrift ist formal da und praktisch unsichtbar.
- Nur auf das Plattform-Label verlassen. Das automatische Label erscheint nicht immer, und es entbindet nicht von der eigenen Pflicht.
- Kennzeichnen, aber trotzdem täuschen. Ein KI-Hinweis macht eine erfundene Kundenmeinung nicht zulässig.
Ausnahmen
Die Verordnung kennt einige Ausnahmen. Für Unternehmensvideos greifen sie selten.
- Offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke. Hier ist die Offenlegung nicht aufgehoben, darf aber so erfolgen, dass sie die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt, etwa im Abspann. Ein Werbevideo ist in aller Regel kein solches Werk.
- Texte unter redaktioneller Kontrolle. Für KI-erzeugte Texte, die über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, entfällt die Pflicht, wenn ein Mensch sie redaktionell geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Das betrifft Texte, nicht Videos mit KI-Figuren.
- Offensichtlich unrealistische Inhalte. Wer niemanden täuschen kann, muss nicht kennzeichnen. Ein sprechender Cartoon-Hund ist kein Deepfake.
- KI als Hilfsmittel. Wenn KI nur beim Schreiben des Skripts oder beim Schnitt geholfen hat und im Video echte Menschen zu sehen sind, die das wirklich gesagt haben, entsteht kein Deepfake.
Und ältere Videos?
Nach verbreiteter Auffassung gilt die Pflicht nicht rückwirkend für Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden. Wer ältere KI-Videos weiter prominent zeigt oder neu bewirbt, ist trotzdem gut beraten, sie nachträglich zu kennzeichnen. Auf TikTok gilt die Kennzeichnungsregel der Plattform ohnehin unabhängig vom Datum.
Was bei Verstößen droht
- Bußgelder. Die KI-Verordnung sieht für Verstöße gegen die Pflichten aus Art. 50 Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge.
- Entfernung durch die Plattform. TikTok kann nicht gekennzeichnete KI-Inhalte löschen.
- Abmahnungen. Wer mit KI-Inhalten über ihre Herkunft täuscht, kann gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Das können Mitbewerber abmahnen.
- Vertrauen. Der größte Schaden ist oft nicht rechtlich. Wer beim Täuschen erwischt wird, verliert Kunden.
Werbung kennzeichnen ist eine eigene Pflicht
Die KI-Kennzeichnung ersetzt nicht die Werbekennzeichnung und umgekehrt. Wer kommerzielle Inhalte veröffentlicht, muss den kommerziellen Zweck erkennbar machen, wenn er sich nicht schon aus den Umständen ergibt. Das regeln das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und der Medienstaatsvertrag.
Bei einem Firmenkanal, auf dem erkennbar das Unternehmen selbst spricht, ergibt sich der kommerzielle Zweck oft aus dem Profil. Bei Kooperationen, bei Produktempfehlungen und bei allem, was wie ein unabhängiger Beitrag aussieht, sollten Sie „Werbung“ oder „Anzeige“ dazuschreiben. Und wenn eine KI-Figur wirbt, brauchen Sie beides: den Werbehinweis und den KI-Hinweis.
Noch ein Punkt, der oft vergessen wird: Eine KI-Figur darf keine Erfahrungen behaupten, die sie nicht haben kann. „Ich benutze das seit Wochen“ aus dem Mund einer KI ist irreführend, mit oder ohne Kennzeichnung. Mehr dazu im Vergleich UGC-Video oder KI-Avatar.
Checkliste für Unternehmen
- Ist in dem Video ein realistischer Mensch, Ort oder ein realistisches Ereignis zu sehen, das mit KI erzeugt oder verändert wurde? Dann kennzeichnen.
- Steht der Hinweis im Video selbst, in den ersten Sekunden, gut lesbar?
- Ist der KI-Schalter der Plattform aktiviert?
- Steht im Profil, dass der Kanal mit KI-Inhalten arbeitet?
- Ist das Video Werbung, die nicht als solche erkennbar ist? Dann zusätzlich als Werbung kennzeichnen.
- Behauptet die Figur irgendwo eine Erfahrung, eine Ausbildung oder ein Erlebnis? Dann umformulieren.
- Wird das Abbild oder die Stimme einer echten Person verwendet? Dann liegt deren schriftliche Einwilligung vor?
- Ist mit der Agentur vertraglich geregelt, wer kennzeichnet?
Wie VeloFaces kennzeichnet
Jedes Video, das wir für Unternehmen produzieren, ist als KI gekennzeichnet: im Bild, zu Beginn, und über die Einstellung der jeweiligen Plattform. Unsere Figuren sind eigens entworfen und keiner echten Person nachgebildet. Sie behaupten keine Erfahrungen, die sie nicht gemacht haben, und keine Qualifikationen, die sie nicht haben. Das gilt auch für Mira, unsere erste KI-Figur, an der wir das Modell testen.
Wenn Sie KI-Videos wollen, ohne sich um diese Regeln selbst kümmern zu müssen, schicken Sie uns eine Anfrage. Wie das Ganze auf TikTok aussieht, erklärt der Ratgeber TikTok für Unternehmen.
Häufige Fragen
Müssen KI-Videos gekennzeichnet werden?
Realistische KI-Videos, die als Deepfake gelten, müssen seit dem 2. August 2026 nach Art. 50 der KI-Verordnung als KI offengelegt werden. Auf TikTok müssen alle realistischen KI-Inhalte gekennzeichnet werden, auch mit fiktiven Personen, und YouTube verlangt die Offenlegung bei realistischen Inhalten.
Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte?
Seit dem 2. August 2026. Eine rückwirkende Pflicht für ältere Inhalte besteht nach verbreiteter Auffassung nicht, wer sie weiter zeigt, sollte sie trotzdem kennzeichnen.
Wie kennzeichne ich ein KI-Video richtig?
Sichtbar im Video selbst, in den ersten Sekunden, in einfacher Sprache wie „KI-generiert“, gut lesbar. Zusätzlich die KI-Einstellung der Plattform aktivieren und im Profil darauf hinweisen.
Ist ein KI-Avatar ein Deepfake?
Ein digitaler Zwilling einer echten Person ist es eindeutig. Bei frei erfundenen, realistischen Figuren ist die Rechtslage umstritten. Praktisch sollten Sie trotzdem kennzeichnen, weil TikTok und YouTube es ohnehin verlangen.
Was droht, wenn ich nicht kennzeichne?
Die KI-Verordnung sieht Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Umsatzes vor, für kleine und mittlere Unternehmen gilt der niedrigere Betrag. Plattformen können Inhalte entfernen, Mitbewerber können bei Irreführung abmahnen.
Muss ich auch kennzeichnen, wenn KI nur das Skript geschrieben hat?
Wenn im Video echte Menschen zu sehen sind, die das tatsächlich gesagt haben, entsteht kein Deepfake. YouTube nennt die Hilfe beim Skript, Titel oder Vorschaubild ausdrücklich als Fall, der nicht offengelegt werden muss.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 3 Nr. 60, Art. 50 und Art. 99.
- EU-Kommission: Code of Practice on Transparency of AI-generated Content, abgerufen am 23.09.2026.
- eRecht24: Deepfakes: Kennzeichnungspflicht ab August, abgerufen am 23.09.2026.
- Datenschutz-Generator: Praktischer Ratgeber zum AI Act 2026, abgerufen am 23.09.2026.
- Prigge Recht: KI-Kennzeichnungspflicht 2026, abgerufen am 23.09.2026.
- TikTok-Hilfe: Über KI-generierte Inhalte, abgerufen am 23.09.2026.
- YouTube-Hilfe: Veränderte oder synthetische Inhalte offenlegen, abgerufen am 23.09.2026.
- Instagram-Hilfebereich: KI-Inhalte auf Instagram kennzeichnen, abgerufen am 23.09.2026.
